Stand: 27. Juli 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Bildungs-, Unterrichts-, Beratungs- und Prüfungsleistungen des Instituts für Bildung (IfB), Meltem H. Madenci, Hauptstraße 31, 89250 Senden (nachfolgend „IFB“), soweit nicht im jeweiligen Angebot, Anmeldeformular oder Vertrag abweichende Regelungen vereinbart werden.
Sie gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie gegenüber Unternehmern. Für minderjährige Teilnehmende wird der Vertrag durch die gesetzlichen Vertreter geschlossen.
Individuelle Vereinbarungen, das jeweilige Angebot, die Anmeldebestätigung sowie zwingende gesetzliche oder behördliche Vorgaben gehen diesen AGB vor. Dies gilt insbesondere für öffentlich geförderte Integrations- und Berufssprachkurse, arbeitsmarktbezogene Maßnahmen sowie Prüfungen externer Prüfungsanbieter.
2. Angebote, Anmeldung und Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website, in Kursübersichten oder Werbematerialien sind unverbindliche Informationen und noch kein verbindliches Vertragsangebot.
Die Anmeldung der teilnehmenden Person stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt durch eine Anmelde- oder Auftragsbestätigung des IFB in Textform, durch Unterzeichnung eines Vertrages oder spätestens mit Beginn der Leistung zustande.
Kontakt-, Beratungs- und Interessentenformulare auf der Website dienen ausschließlich der Anfrage und führen nicht automatisch zu einem kostenpflichtigen Vertrag.
Sind für ein Angebot bestimmte Voraussetzungen erforderlich, insbesondere ein Sprachniveau, eine Teilnahmeberechtigung, ein Berechtigungsschein, eine Verpflichtung, ein Einstufungstest oder bestimmte Nachweise, wird der Vertrag nur unter der Voraussetzung geschlossen, dass diese Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden.
3. Leistungsumfang und Lernziel
Inhalt, Umfang, Dauer, Unterrichtsform, Lernort, Termine und gegebenenfalls Prüfungsziel ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Stundenplan, der Anmeldebestätigung oder dem individuellen Vertrag.
Soweit nicht ausdrücklich zugesagt, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft, einen bestimmten Raum, eine bestimmte Gruppenzusammensetzung oder eine bestimmte Gruppengröße.
IFB schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten Lern-, Prüfungs-, Anerkennungs-, Förder- oder Vermittlungserfolg. Der Lernerfolg hängt insbesondere von Vorkenntnissen, regelmäßiger Teilnahme, Mitarbeit und eigenständiger Übung ab.
4. Einstufung und Mitwirkungspflichten
IFB kann vor Kursbeginn oder während eines Kurses eine Einstufung durchführen, vorhandene Nachweise prüfen und bei erkennbar ungeeignetem Niveau einen Wechsel in ein passenderes Angebot empfehlen.
Teilnehmende müssen die für Anmeldung, Förderung, Prüfung und Kursdurchführung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen und Änderungen unverzüglich mitteilen.
Bei öffentlich geförderten Angeboten gelten zusätzlich die jeweiligen Anwesenheits-, Nachweis-, Melde- und Mitwirkungspflichten der zuständigen Stelle.
5. Entgelte, Fälligkeit und Zahlungsweise
Die Höhe des Entgelts, eine mögliche Anmelde- oder Prüfungsgebühr, Zahlungsfristen und Zahlungsweise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Anmeldeformular oder der Rechnung. Veraltete Preisangaben aus früheren Veröffentlichungen gelten nicht.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen mit Zugang fällig. Bei Raten- oder Monatszahlung gelten die im Vertrag genannten Fälligkeitstermine.
Bei einer vom Zahlungspflichtigen zu vertretenden Rücklastschrift können nur die tatsächlich entstandenen Bank- und Bearbeitungskosten verlangt werden. Der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt zulässig.
Preisangaben enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Bei steuerbefreiten Bildungsleistungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Kosten für Lehrwerke, Arbeitsmaterialien, Prüfungen, Zertifikate, Fahrten oder sonstige Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn dies vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt oder gesondert vereinbart wurde.
6. Gesetzliches Widerrufsrecht
Verbraucherinnen und Verbraucher können bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht haben. Hierüber wird – soweit erforderlich – gesondert belehrt.
Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Verlangt die teilnehmende Person ausdrücklich, dass IFB bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann im Fall eines wirksamen Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung geschuldet sein.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer vollständig erbrachten Dienstleistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Diese AGB ersetzen keine erforderliche Widerrufsbelehrung.
7. Rücktritt vor Leistungsbeginn
Ein Rücktritt vor Kurs-, Prüfungs- oder Leistungsbeginn ist in Textform möglich. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
Soweit für ein konkretes Angebot keine besondere Rücktrittsregelung vereinbart wurde, kann IFB nur den tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Schaden verlangen. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung des Platzes werden angerechnet. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Für öffentlich geförderte Angebote und externe Prüfungen gelten vorrangig die jeweiligen behördlichen, förderrechtlichen oder prüfungsbezogenen Rücktritts- und Kostenregelungen.
8. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Bei in sich abgeschlossenen Kursen endet der Vertrag grundsätzlich mit Ablauf des vereinbarten Kurszeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei fortlaufender Nachhilfe oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen gelten die individuell vereinbarte Anfangslaufzeit und Kündigungsfrist. Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, kann ein fortlaufender Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Kündigungen und sonstige Beendigungserklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Termine, Änderungen und Absage durch IFB
IFB darf Lehrkräfte, Räume, Kursorte, Unterrichtszeiten oder die Unterrichtsform aus sachlichem Grund ändern, wenn die Änderung für die teilnehmende Person zumutbar ist und der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung erhalten bleibt.
Wesentliche Änderungen werden so früh wie möglich mitgeteilt. Ist eine wesentliche Änderung unzumutbar, bietet IFB nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzleistung an. Kann keine zumutbare Ersatzleistung angeboten werden, werden bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
IFB kann Angebote bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall einer Lehrkraft, behördlichen Vorgaben, höherer Gewalt oder sonstigen nicht zu vertretenden Umständen verschieben, zusammenlegen, vorübergehend unterbrechen oder absagen. Bei Absage werden Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Verschulden nach Maßgabe der Haftungsregelungen.
Unterricht, der aus von IFB zu vertretenden Gründen ausfällt, wird nachgeholt oder angemessen gutgeschrieben.
10. Versäumnis durch Teilnehmende
Bei Gruppenunterricht, Kursen und Veranstaltungen führt das Fernbleiben einzelner Teilnehmender grundsätzlich nicht zu einem Anspruch auf Nachholung, Ersatzunterricht oder Minderung, wenn IFB die Leistung ordnungsgemäß angeboten hat.
Einzelunterricht oder individuell reservierte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn in Textform abgesagt werden, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen verlangt werden. Der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt zulässig.
Bei Krankheit, Behördenterminen oder anderen Verhinderungsgründen sind die jeweiligen Nachweis- und Mitteilungspflichten des konkreten Angebots zu beachten. Bei BAMF- oder anderweitig geförderten Angeboten gelten die offiziellen Fehlzeiten- und Meldevorgaben.
Ruhezeiten oder Vertragsunterbrechungen bestehen nur, wenn sie im Einzelfall in Textform vereinbart werden. Ein automatischer Anspruch auf Ruhemonate besteht nicht.
11. Unterrichtsfreie Zeiten
Unterrichtsfreie Zeiten ergeben sich aus dem jeweils bekannt gegebenen Kurs- oder Stundenplan. Schulferien führen nicht automatisch bei jedem Angebot zu einer Unterrichtspause.
Gesetzliche Feiertage am Unterrichtsort sind grundsätzlich unterrichtsfrei, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder angekündigt wird.
12. Unterrichtsmaterialien, Urheberrecht und Aufzeichnungen
Verbindliche oder empfohlene Lehrwerke und Materialien werden vor oder zu Beginn des Angebots mitgeteilt. Soweit sie nicht im Entgelt enthalten sind, werden die Kosten gesondert ausgewiesen.
Arbeitsblätter, digitale Inhalte, Präsentationen und sonstige Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Lernzweck bestimmt. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ist ohne Erlaubnis nicht gestattet.
Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen des Unterrichts, von Lehrkräften oder anderen Teilnehmenden sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung aller Betroffenen zulässig.
13. Online- und Hybridunterricht
Bei Online- oder Hybridunterricht müssen Teilnehmende die mitgeteilten technischen Voraussetzungen, insbesondere geeignete Hardware, aktuelle Software, Internetzugang sowie gegebenenfalls Mikrofon und Kamera, selbst sicherstellen.
Technische Störungen im Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatzunterricht. Störungen im Verantwortungsbereich des IFB werden nach Möglichkeit behoben; ausgefallene wesentliche Unterrichtszeiten werden nachgeholt oder gutgeschrieben.
Zugangsdaten zu digitalen Lernräumen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
14. Prüfungen, Prüfungsvorbereitung und Zertifikate
Für Prüfungen gelten zusätzlich die Prüfungsordnung, Anmeldebedingungen, Identitäts- und Zulassungsvorgaben sowie Rücktritts- und Kostenregelungen des jeweiligen Prüfungsanbieters.
Prüfungsgebühren werden zu dem in der Anmeldung genannten Zeitpunkt fällig. Bei Rücktritt, verspäteter Abmeldung, Ausschluss oder Nichterscheinen richtet sich eine Erstattung nach den für die konkrete Prüfung mitgeteilten Bedingungen.
IFB gewährleistet weder das Bestehen einer Prüfung noch die Anerkennung eines Zertifikats durch eine bestimmte Behörde, Hochschule, Anerkennungsstelle, Auslandsvertretung oder Arbeitgeberin beziehungsweise einen Arbeitgeber. Die teilnehmende Person muss vor Anmeldung klären, welcher Nachweis für den beabsichtigten Zweck erforderlich und akzeptiert ist.
Bescheinigungen über Teilnahme oder Unterricht werden nur im tatsächlich nachgewiesenen Umfang ausgestellt.
15. Besondere Bestimmungen für Integrations- und Berufssprachkurse
Integrationskurse und Berufssprachkurse werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen, behördlichen und förderrechtlichen Vorgaben durchgeführt. Hierzu gehören insbesondere Vorgaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, der Ausländerbehörden, der Agenturen für Arbeit und Jobcenter.
Voraussetzung für die Teilnahme kann eine gültige Berechtigung, Verpflichtung oder Zulassung sein. Entscheidungen über Berechtigung, Kostenbefreiung, Fahrtkostenzuschuss, Wiederholung, Rückerstattung oder sonstige Förderung trifft die jeweils zuständige Stelle; IFB kann hierbei unterstützen, schuldet aber keine positive Entscheidung.
Kostenbeiträge, Erstattungen, Fehlzeiten, Kurswechsel, Unterbrechungen, Prüfungen und Datenübermittlungen richten sich vorrangig nach den aktuellen offiziellen Regelungen. Abweichende frühere Preis- oder Stundenangaben sind nicht Vertragsbestandteil.
16. Besondere Bestimmungen für Nachhilfe und Lernförderung
Nachhilfe kann als Einzel- oder Gruppenunterricht erbracht werden. Dauer einer Unterrichtseinheit, Gruppengröße, Fach, Umfang und Termine ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung.
Ein kostenloser Probeunterricht findet nur statt, wenn er ausdrücklich angeboten und bestätigt wurde.
Bei minderjährigen Teilnehmenden erfolgen wesentliche Vertragsinformationen gegenüber den gesetzlichen Vertretern. Ein Austausch mit Schulen, Lehrkräften oder sonstigen Dritten erfolgt nur mit einer geeigneten Einwilligung oder auf anderer gesetzlicher Grundlage.
Eine Lernberatung oder Rückmeldung zum Lernstand ersetzt keine schulische, medizinische, psychologische oder therapeutische Diagnose oder Beratung.
17. Besondere Bestimmungen für Firmenkurse
Bei Firmenkursen, Inhouse-Schulungen und sonstigen Leistungen für Unternehmen sind das individuelle Angebot und die Auftragsbestätigung vorrangig. Darin werden insbesondere Zielgruppe, Inhalte, Unterrichtsort, Umfang, Termine, Vergütung, Mitwirkungspflichten und Stornierungsbedingungen geregelt.
Verschiebt oder storniert das beauftragende Unternehmen vereinbarte Termine, gelten die im Angebot vereinbarten Regelungen. Fehlt eine besondere Vereinbarung, kann IFB nur den tatsächlich entstandenen Schaden unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung verlangen.
18. Verhalten, Hausordnung und Ausschluss
Teilnehmende haben den Unterricht und das Zusammenleben respektvoll zu gestalten, die Haus- und Sicherheitsregeln zu beachten und Rechte anderer Personen zu wahren.
Bei erheblichen oder wiederholten Störungen, Gewalt, Bedrohungen, Diskriminierungen, Belästigungen, Täuschungen, Missbrauch von Zugangsdaten oder sonstigen schweren Pflichtverletzungen kann IFB nach vorheriger Abmahnung vom Vertrag zurücktreten oder außerordentlich kündigen. Bei besonders schwerwiegenden Vorfällen ist ein sofortiger Ausschluss möglich.
Zahlungsansprüche bestehen in diesen Fällen nur im gesetzlich zulässigen Umfang; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung werden berücksichtigt.
19. Haftung
IFB haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des IFB.
Für persönliche Gegenstände in Unterrichts- oder Prüfungsräumen wird nur nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet.
20. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Vertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Pflichten verarbeitet.
Einzelheiten, insbesondere zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung und gegebenenfalls zusätzlichen Datenschutzinformationen für geförderte Angebote, Prüfungen oder Bewerbungen.
Eine pauschale Einwilligung in jede Datenverarbeitung ist nicht Bestandteil dieser AGB. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert eingeholt.
21. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Teilnehmende können nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben unberührt.
22. Verbraucherstreitbeilegung
Die jeweils aktuelle Information darüber, ob IFB bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, befindet sich im Impressum der Website.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist die vertragsschließende Person Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des IFB Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.